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OVG Saarland, 03.07.1991 - 2 Q 6/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dringender Grund ; Außervollzugsetzung; Bebauungsplan; Einstweilige Anordnung; Bauaufsichtsbehörde; Rücknahme
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Thüringen, 27.07.2020 - 1 EN 207/20
(Kein) einstweiliger Rechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO gegen den Vollzug eines …
Leitsatz 2 und Rdn. 18 ff. und OVG Saarland, Beschluss vom 03.07.1991 - 2 Q 6/90- juris, insb.Entsprechendes gilt für die Möglichkeit, dass die Baugenehmigungsbehörde eine Rücknahme der Baugenehmigung nach § 48 ThürVwVfG in Erwägung ziehen könnte (vgl. dazu OVG Saarland, Beschluss vom 03.07.1991, a. a. O. Rdn. 4).
- OVG Saarland, 20.09.2004 - 1 U 5/04
Anforderungen an eine vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans
Die Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans nach § 47 Abs. 6 VwGO würde lediglich ab dem Entscheidungszeitpunkt ("ex nunc") rechtliche Wirkungen entfalten, verhinderte lediglich eine zukünftige Umsetzung des Bebauungsplans und bliebe daher auf die Ausnutzbarkeit erteilter Baugenehmigungen ohne Einfluss (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.7.1991 - 2 Q 6/90 -, vom 22.5.1996 - 2 V 2/96 -, vom 22.1.2001- 2 U 4/00 -, SKZ 2001, 193, Leitsatz Nr. 2, und vom 19.3.2002 - 2 U 1/02 und 2 U 2/02 -, SKZ 2002, 300, Leitsatz Nr. 49).